Diese Verpflichtungen sind nicht bindend für Personen, die einen Dienstleister außerhalb Frankreichs für ihren persönlichen Gebrauch oder den ihres Ehepartners benutzen.
Hat Ihr entsendender Mitarbeiter in Frankreich keine vorherige Abordnungserklärung mit der Directe abgegeben, müssen Sie innerhalb von 48 Stunden nach Beginn der Dienstleistung eine Abmeldungserklärung abgeben.
Diese Erklärung muss den Dienststellen der Direccte des Ortes der Realisierung des Dienstes mittels des Formulars übermittelt werden, das auf der Seite des Arbeitsministeriums verfügbar ist.
Ab dem 1. Januar 2018 muss diese Tochtererklärung über das Online-Erklärungsinstrument "Sipsi" auf der Website des Arbeitsministeriums unter Androhung einer Geldstrafe und möglicherweise der Aussetzung der Erbringung von Dienstleistungen erfolgen.